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Zitiergebot
Art 19 I 2 GG
- Verstoß führt zur Verfassungswidrigkeit
- Warn- & Besinnungsfunktion an Gesetzgeber
- nur anwendbar bei GrundR mit Eingriffsvorbehalt wenn über die GrundR eigenen Grenzen hinaus Eingriffe geplant sind
- nicht anwendbar bei Art 12 und 14; hier im GrundR Ausgestaltungs- & Regelungsvorbehalt
- nicht anwendbar bei Art 2 I, 5 II (reine Frömmelei)
- Verstoß führt zur Verfassungswidrigkeit
- Warn- & Besinnungsfunktion an Gesetzgeber
- nur anwendbar bei GrundR mit Eingriffsvorbehalt wenn über die GrundR eigenen Grenzen hinaus Eingriffe geplant sind
- nicht anwendbar bei Art 12 und 14; hier im GrundR Ausgestaltungs- & Regelungsvorbehalt
- nicht anwendbar bei Art 2 I, 5 II (reine Frömmelei)
Tags: Verfassungsrecht
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