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Worum handelte es sich beim "Lastenausgleich"? Voraussetzungen/Ziele
Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 soll einen sozialen Ausgleich schaffen, indem es die Schäden und Verluste der vom Krieg besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen, d.h. die Kriegsopfer, Ausgebombte, Flüchtlinge und Vertriebene, auszugleichen versucht. Zur Feststellung der erlittenen Verluste und zur Bemessung der Ausgleichsabgaben, die die weniger betroffenen Bevölkerungsteile entrichten müssen, werden in der Folgezeit zahlreiche Gesetze erlassen und Ausgleichsämter eingerichtet.