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Was sind im Rahmen der Zwei-Stufen-Theorie im Hinblick auf die zweite Stufe Indizien für die Charakterisierung des Verhältnisses als öffentlich- oder privatrechtlich?
a) Bezeichnung der Benutzungsbedingungen entweder als "Satzung" oder "AGB"
b) Bezeichnung der Gegenleistung als "Gebühr" oder "Entgelt"
c) Beendingung des Verhältnisses durch "Widerruf" oder "Kündigung"
d) Wird dem Adressaten eine "Rechtsbehelfsbelehrung" mitgeteilt?
b) Bezeichnung der Gegenleistung als "Gebühr" oder "Entgelt"
c) Beendingung des Verhältnisses durch "Widerruf" oder "Kündigung"
d) Wird dem Adressaten eine "Rechtsbehelfsbelehrung" mitgeteilt?
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010