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Arbeitsschutzrecht
Arbeitszeitschutz
Arbeitszeitschutz
nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten.
Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates.
Diese verlängerten Arbeitszeiten müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten durch kürzere Arbeitszeit oder finanziell ausgeglichen werden.
Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates.
Diese verlängerten Arbeitszeiten müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten durch kürzere Arbeitszeit oder finanziell ausgeglichen werden.
Flashcard info:
Author: zara
Main topic: Berufsausbildung
Topic: BWL
School / Univ.: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
City: Aachen
Published: 26.04.2010