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Sorgerecht Eltern-Kind
1626
Pflicht und Recht der Eltern für das minderjährige Kind zu sorgen
umfasst
Personensorge = persönliches Wohl des Kindes
Vermögensorge = Sorge um das Vermögen des Kindes
gesetzl. Stellvertretung des Kindes
Grundsatz = gemeinsames Sorgerecht = Zustimmung/Mitwirkung beider Teile ist erforderlich (1629 I gegenseitige Bevollmächtigung)
ansonsten Mutter die Alleinsorge 1626a II
Pflicht und Recht der Eltern für das minderjährige Kind zu sorgen
umfasst
Personensorge = persönliches Wohl des Kindes
Vermögensorge = Sorge um das Vermögen des Kindes
gesetzl. Stellvertretung des Kindes
Grundsatz = gemeinsames Sorgerecht = Zustimmung/Mitwirkung beider Teile ist erforderlich (1629 I gegenseitige Bevollmächtigung)
ansonsten Mutter die Alleinsorge 1626a II
Tags: Familienrecht
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