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Form von Rechtsgeschäften
Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens können formlos abgeschlossen werden (Formfreiheit).
Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
Flashcard info:
Author: zara
Main topic: Berufsausbildung
Topic: BWL
School / Univ.: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
City: Aachen
Published: 26.04.2010