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Voraussetzungen Dreieckserpressung i.S.v. § 253 StGB
Voraussetzung: Verfügender und Geschädigter personenverschieden
BGH: Näheverhältnis (obwohl keine Verfügung notwendig ist), liegt vor, wenn ein Dritter genötigt wird, der grundsätzlich (auch ohne die Nötigung) spätestens im Tatzeitpunkt zum Schutz des Vermögens bereit ist
TdLiteratur: Faktisches Näheverhältnis im Sinne einer Obhutsstellung, der Verfügende muss dem Vermögen näher stehen als ein beliebiger Dritter
TdLiteratur: grundsätzlich (also bei Abwesenheit von Zwang) Befugnis zur Verfügung
BGH: Näheverhältnis (obwohl keine Verfügung notwendig ist), liegt vor, wenn ein Dritter genötigt wird, der grundsätzlich (auch ohne die Nötigung) spätestens im Tatzeitpunkt zum Schutz des Vermögens bereit ist
TdLiteratur: Faktisches Näheverhältnis im Sinne einer Obhutsstellung, der Verfügende muss dem Vermögen näher stehen als ein beliebiger Dritter
TdLiteratur: grundsätzlich (also bei Abwesenheit von Zwang) Befugnis zur Verfügung
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 11.02.2010