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Kommunalrecht: Rechtsschutz der kommunalen Gebietskörperschaften
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht, welche gegen Maßnahmen der Fachaufsicht?
Wann kommt auch ein Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO i.V.m. § 7 NVerfGG in betracht?
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht, welche gegen Maßnahmen der Fachaufsicht?
Wann kommt auch ein Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO i.V.m. § 7 NVerfGG in betracht?
I. Gegen Kommunalaufsicht: (P) Außenwirkung: Anfechtungsklage bzw § 80 V VwGO, da VA .
II. Gegen Fachaufsicht: Im ÜWK - keine Rechtsschutzmöglichkeiten, da bloße Weisung (keine Außenwirkung); (P) Weisung gleichzeitig Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht: E.A.: Kein VA, da bei Außenwirkung auf die Zielrichtung der Maßnahme abzustellen ist - bei Fachaufsicht immer intern. A.A.: VA, wenn dieser rw war; H.M.: Gemeinde wird als eigenständiges Subjekt in ihren Rechten verletzt. Kompetenzüberschreitung der Fachaufsicht.
(+), wenn Streitgegenstand unter dem Rang eines Landesgesetzes (Verfahren vor dem OVG). Beispiele: Verordnung des Landes; kommunale Satzung; Geschäftsordnung des Rates (da auch Rechte der Mitglieder tangiert werden)
II. Gegen Fachaufsicht: Im ÜWK - keine Rechtsschutzmöglichkeiten, da bloße Weisung (keine Außenwirkung); (P) Weisung gleichzeitig Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht: E.A.: Kein VA, da bei Außenwirkung auf die Zielrichtung der Maßnahme abzustellen ist - bei Fachaufsicht immer intern. A.A.: VA, wenn dieser rw war; H.M.: Gemeinde wird als eigenständiges Subjekt in ihren Rechten verletzt. Kompetenzüberschreitung der Fachaufsicht.
(+), wenn Streitgegenstand unter dem Rang eines Landesgesetzes (Verfahren vor dem OVG). Beispiele: Verordnung des Landes; kommunale Satzung; Geschäftsordnung des Rates (da auch Rechte der Mitglieder tangiert werden)
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Rechtsschutz der kommunalen Gebietskörperschaften
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