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2.9. Von den Schriften Imam Shafiis wissen wir, auf welche Quellen für die islamische Rechtsprechung man sich einigte und über welche man in jener Zeit unterschiedlicher Meinung war. Welche Quellen werden von allen Gelehrten als Quellen angesehen worden und bei welhcen gab es Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Beweiskraft?
Die Quellen die von allen Gelehrten als Quellen angesehen wurden, waren Koran und die Sunna im Allgemeinen.
Angelengenheiten hinsichtlich derer es Meinungsverschiedenheiten gab sind u.a.
1. Heranziehung von ahad Hadithen, dh. Hadithe, die nur von einem Prophetengefährten überliefert wurden.
2. idschma': es gab u.a. Meinungsverscheiten darüber, ob er überhaupt als Beweis herangezogen werden kann und wie festgestellt werden kann, dass ein idschma' zu einer bestimmten Angelegenheit vorliegt.
3. qiyas und istihsan: Es gab Auseinandersetzungen bezüglich der Bedeutung der beiden Begriffe ,ihrer Natur , ihrer Gültigkeit als Beweis,der Möglichkeit und Methode diese zu nutzen und ob bestimmten Vorgehensweisen der Prophetengefährten als qiyas oder als istihsan angesehen werden können.
4. Es gab außerdem klare Meinungsverschiedenheiten bez. der Bedeutng koranischer Anweisungen und Verbote, ihrer Bedeutungen und ihres Einflusses auf den Rest der rechtlichen Fiqh-Bestimmungen.
Wir sollten beachten, dass in dieser Zeit die vier sunnitischen Imame nicht genau definierte Fachausdrücke wie al Tahrim (Verbot), al Ijab"Pflicht" usw. anwendeten, wei ldiese Begriffe nicht allgemein in ihrem Wortschaft verwendet wurden. Vielmehr erschien diese Art der rechtlichen Fachausdrücke später, wie Ibn al Qayyim feststellte.
Angelengenheiten hinsichtlich derer es Meinungsverschiedenheiten gab sind u.a.
1. Heranziehung von ahad Hadithen, dh. Hadithe, die nur von einem Prophetengefährten überliefert wurden.
2. idschma': es gab u.a. Meinungsverscheiten darüber, ob er überhaupt als Beweis herangezogen werden kann und wie festgestellt werden kann, dass ein idschma' zu einer bestimmten Angelegenheit vorliegt.
3. qiyas und istihsan: Es gab Auseinandersetzungen bezüglich der Bedeutung der beiden Begriffe ,ihrer Natur , ihrer Gültigkeit als Beweis,der Möglichkeit und Methode diese zu nutzen und ob bestimmten Vorgehensweisen der Prophetengefährten als qiyas oder als istihsan angesehen werden können.
4. Es gab außerdem klare Meinungsverschiedenheiten bez. der Bedeutng koranischer Anweisungen und Verbote, ihrer Bedeutungen und ihres Einflusses auf den Rest der rechtlichen Fiqh-Bestimmungen.
Wir sollten beachten, dass in dieser Zeit die vier sunnitischen Imame nicht genau definierte Fachausdrücke wie al Tahrim (Verbot), al Ijab"Pflicht" usw. anwendeten, wei ldiese Begriffe nicht allgemein in ihrem Wortschaft verwendet wurden. Vielmehr erschien diese Art der rechtlichen Fachausdrücke später, wie Ibn al Qayyim feststellte.
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al fiqh
Topic: Teil 1
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017