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4. Wie erfolgt die Aufnahme eines/einer Vertragsbediensteten bzw. nennen Sie einige Anstellungsvoraussetzungen?
Anstellung erfolgt durch einen Dienstvertrag bei ausreichender Vorbildung (Leistungsberücksichtigung) auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, Änderungen erfolgen durch Ergänzungen oder Nachträge.
Freie Planstelle ist ebenfalls Voraussetzung!
Vertragsbedienstetengesetz regelt eine Fülle von Voraussetzungen (allgemeine Aufnahmeerfordernisse):
* österreichische Staatsbürgerschaft (oder EWR-/EU-Staat)
* volle Handlungsfähigkeit
* persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben der vorgesehenen Verwendung
* allenfalls in besonderen Vorschriften festgesetzte Bedingungen
* mindestens 15 Jahre alt
* Wenn keine geeigneten Bewerber: Es kann in Ausnahmefällen von bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden (Beamte: keine Ausnahmen).
Besondere Aufnahmeerfordernisse:
* Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes (Entlohnungsschema v): keine rechtlichen Einstufungshindernisse, auch keine ausbildungsmäßigen (nur nach Verwendung einzustufen und zu bezahlen)
Nur VB handwerklicher Dienst: Ausbildungsmäßige Erfordernisse vorgegeben (wie bei Beamten).
Freie Planstelle ist ebenfalls Voraussetzung!
Vertragsbedienstetengesetz regelt eine Fülle von Voraussetzungen (allgemeine Aufnahmeerfordernisse):
* österreichische Staatsbürgerschaft (oder EWR-/EU-Staat)
* volle Handlungsfähigkeit
* persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben der vorgesehenen Verwendung
* allenfalls in besonderen Vorschriften festgesetzte Bedingungen
* mindestens 15 Jahre alt
* Wenn keine geeigneten Bewerber: Es kann in Ausnahmefällen von bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden (Beamte: keine Ausnahmen).
Besondere Aufnahmeerfordernisse:
* Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes (Entlohnungsschema v): keine rechtlichen Einstufungshindernisse, auch keine ausbildungsmäßigen (nur nach Verwendung einzustufen und zu bezahlen)
Nur VB handwerklicher Dienst: Ausbildungsmäßige Erfordernisse vorgegeben (wie bei Beamten).
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Source: S. 11 vorletzter Abs., S. 15 und 16
Source: S. 11 vorletzter Abs., S. 15 und 16
Flashcard info:
Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009