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Abgrenzung Gedankenerklärung i.S.v. § 267 StGB <-> Augenscheinsobjekt
Augenscheinsobjekt handelt es sich im Gegensatz zur Urkunde um alles, was nicht gelesen werden kann, also sinnliche Wahrnehmungen allgemein.
Gemeinsamkeit: bei beiden Rückschlüsse möglich
Unterschied: Augenscheinsobjekt wird von dem indizierten Sachverhalt aus durch Kausalgesetzte festgelegt (keine freie Festlegung).
Gemeinsamkeit: bei beiden Rückschlüsse möglich
Unterschied: Augenscheinsobjekt wird von dem indizierten Sachverhalt aus durch Kausalgesetzte festgelegt (keine freie Festlegung).
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010