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Zeitpunkt: Vollendung der Falschaussage gem. § 153 StGB?
Im Zeitpunkt der Beendigung der Vernehmung.
Bei mehreren Terminen: Hat das Gericht die Vernehmung jeweils im Termin beendet? Gericht gibt also zu verstehen, dass es keine weitere Auskunft erwartet.
Bei mehreren Terminen: Hat das Gericht die Vernehmung jeweils im Termin beendet? Gericht gibt also zu verstehen, dass es keine weitere Auskunft erwartet.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010