This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
105
Neubeginn/Hemmung einer Verjährung
Die Verjährung beginnt neu wenn:
- der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zins-
zahlung oder in anderer Weise anerkennt
- wenn eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen
oder vom Gläubiger beantragt wird
Die Verjährung wird angehalten, bis der Grund entfallen ist:
- bei schwebenden Verhandlungen über den Anspruch
- bei Rechtsverfolgung, z.B. Zustellung d. Mahnbescheides
- bei höherer Gewalt
- aus familiären Gründen, z.B. Ansprüche zwischen Ehegatten,
solange die Ehe besteht
- der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zins-
zahlung oder in anderer Weise anerkennt
- wenn eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen
oder vom Gläubiger beantragt wird
Die Verjährung wird angehalten, bis der Grund entfallen ist:
- bei schwebenden Verhandlungen über den Anspruch
- bei Rechtsverfolgung, z.B. Zustellung d. Mahnbescheides
- bei höherer Gewalt
- aus familiären Gründen, z.B. Ansprüche zwischen Ehegatten,
solange die Ehe besteht
Flashcard info:
Author: zara
Main topic: Berufsausbildung
Topic: BWL
School / Univ.: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
City: Aachen
Published: 26.04.2010