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3. Was bewirkt das Öffentlichkeitsrecht bei Privatschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung und bei Statutschulen?
Beide (mit und ohne [=Statutschulen] Schulartbezeichnung):
* Feststellungsprüfungen entfallen,
* dürfen Subventionen empfangen,
* Schüler haben Anspruch auf soziale Maßnahmen (Schülerbeihilfe, Freifahrt, Schulbücher, Unfallversicherung).
Nur bei gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung:
* dürfen Zeugnisse ausstellen - haben die selben Rechtswirkungen wie von öffentlichen Schulen (Universitätszugang,...),
* dürfen Praxisschulen sein
* Feststellungsprüfungen entfallen,
* dürfen Subventionen empfangen,
* Schüler haben Anspruch auf soziale Maßnahmen (Schülerbeihilfe, Freifahrt, Schulbücher, Unfallversicherung).
Nur bei gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung:
* dürfen Zeugnisse ausstellen - haben die selben Rechtswirkungen wie von öffentlichen Schulen (Universitätszugang,...),
* dürfen Praxisschulen sein
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
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Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009