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Begriffe Verdächtiger, Angeschuldigter und Angeklagter
Verdächtiger: ist eine Person, gegen die Tatverdacht hinsichtlich einer bestimmten Straftat besteht. Der Tatverdacht allein begründet weder den Beschuldigtenstatus, noch zwingt er ohne weiteres zur
Einleitung von Ermittlungen.
Angeschuldigter: Bezeichnung für den von einem Strafverfahren Betroffenen, gegen den Anklage erhoben worden ist (§157 Var.1)
Angeklagter: Bezeichnung für den Betroffenen, sobald das Hauptverfahren eröffnet worden ist (§157 Var.2)
Einleitung von Ermittlungen.
Angeschuldigter: Bezeichnung für den von einem Strafverfahren Betroffenen, gegen den Anklage erhoben worden ist (§157 Var.1)
Angeklagter: Bezeichnung für den Betroffenen, sobald das Hauptverfahren eröffnet worden ist (§157 Var.2)