CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
301
subjektive Rechte des Einzelnen (HSOG)
- Grundsatz = subsidiäres Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden, Vorrang der gerichtlichen Lösung Schutz, nur wenn der gerichtliche Schutz nicht mehr rechtzeitig verfügbar ist oder die Durchsetzung durch Untätigkeit wesentlich erschwert wird ist Handeln geboten (§ 1 III HSOG)

- Private Rechte = subjektive Rechte die ausschliesslich privatrechtlich begründet sind
- nicht umfasst sind Rechtsgüter die gleichzeitig öffentliches Recht - Ausnahme Grundrechte - umfassen (StGB, OWiG) wenn aus diesen ein öfffentliches Schutzinteresse besteht oder ein gewisses Maß an sozialem Bezug besteht
- hauptsächlich PrivR
Tags: Polizeirecht
Source:
New comment
Flashcard info:
Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Öffentliches Recht
Published: 14.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English