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Verhältnis von Primärpflichten und Sekundärpflichten im Schuldrecht
Der Anspruch eines Schadensersatzanspruchs sperrt nach Gesetz (281 IV) den Anspruch auf Erfüllung
Primär = Erfüllung
Sekundär = Schadensersatz
Der Gläubiger soll darauf vertrauen können das nach einem Schadensersatzanspruch die Leistung nicht mehr erfüllt werden muss und somit anderweitig verfügbar ist.
281 IV ist nach herrschender Meinung nur eine Einbahnstraße = ein erster Erfüllungsanspruch sperrt nicht einen späteren Schadensersatzanspruch
(vgl. 325 als Argumentationshilfe)
Primär = Erfüllung
Sekundär = Schadensersatz
Der Gläubiger soll darauf vertrauen können das nach einem Schadensersatzanspruch die Leistung nicht mehr erfüllt werden muss und somit anderweitig verfügbar ist.
281 IV ist nach herrschender Meinung nur eine Einbahnstraße = ein erster Erfüllungsanspruch sperrt nicht einen späteren Schadensersatzanspruch
(vgl. 325 als Argumentationshilfe)
Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
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