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Skizzieren Sie einige Kreditsicherheiten (=beschränkte, dingliche Rechte) die an beweglichen Sachen begründet werden könnnen.
Zu den Kreditsicherheiten gehören
das Pfandrecht (die Sache muss übergeben werden),
die Sicherungsübereignung (die Sache bleibt im Besitz des Schuldners)
der Eigentumsvorbehalt (der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer).
Bei unbeweglichen Sachen gibt es versch. Grundpfandrechte.
das Pfandrecht (die Sache muss übergeben werden),
die Sicherungsübereignung (die Sache bleibt im Besitz des Schuldners)
der Eigentumsvorbehalt (der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer).
Bei unbeweglichen Sachen gibt es versch. Grundpfandrechte.