This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
1208
Beschreibe die historischen Etappen bei der Entwicklung einer europäischen Berufsbildungspolitik
Allmähliche Abkehr von der Harmonisierungsdoktrin und Hinwendung zu Einheit durch Vielfalt
Frühphase der Europäisierung: Versuch der Harmonisierung; Konvergenz (Berufsbildung bereits in Römischen Verträgen erwähnt → Ziel war möglichst breiter Gestaltungsspielraum für Gemeinschaftsorgane und Wunsch möglichst großer Einheitlichkeit in Berufsbildungssystemen); z.B. 1963: Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Berufsbildung vom Rat der EG
→ gemeinsame harmonische Entwicklung der Berufsbildungssysteme wurde angestrebt. Kern des Interessen- und Kompetenzkonflikts zwischen EG und Nationalstaaten (Misstrauen der Nationalstaaten)
1973: Dahrendorf-Memorandum:
Harmonisierung des Bildungswesens ist weder realistisch noch notwendig, Kernaufgabe der EG liegt in Ergänzung der Nationalstaatspolitik, Stärke liegt in Vielfalt der kulturellen Traditionen, Ziel muss europäische Dimension im Bildungswesen sein -> Zentrales Ziel wird Transparenz (deutlich in Maastrichter Verträgen):
# Allgemeine Bildung / Jugend: Spracherwerb fördern, interkulturelle Kompetenz, Förderung der Mobilität durch Anerkennung, Austausch zwischen Bildungseinrichtungen → Europäische Rat kann Empfehlungen ausprechen.
# Berufliche Bildung: Anhebung des Qualifikationsniveaus, Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung an neue Erfordernisse, Integration Jugendlicher, Reintegration Erwerbsloser → Europäischer Rat kann Maßnahmen beschließen
In der Folgezeit entwickelt sich das Subsidiaritätsprinzip als Alternative zur Harmonisierung
→ EU darf helfen und eingreifen, wenn nationalstaatliche Politik den Europäisierungsprozess nicht allein meistert; auch dann nur durch Fördermaßnahmen/ Aktionsprogramme
Präzise Definition fehlt → immer wieder Interessenkonflikte
zum Teil mit Anrufung EuGH; z.B. Erasmus-Urteil!
Richtungweisend bis heute: Anerkennung von Vielfalt; Unterschiedlichkeit der Systeme sowie Freiwilligkeit
Frühphase der Europäisierung: Versuch der Harmonisierung; Konvergenz (Berufsbildung bereits in Römischen Verträgen erwähnt → Ziel war möglichst breiter Gestaltungsspielraum für Gemeinschaftsorgane und Wunsch möglichst großer Einheitlichkeit in Berufsbildungssystemen); z.B. 1963: Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Berufsbildung vom Rat der EG
→ gemeinsame harmonische Entwicklung der Berufsbildungssysteme wurde angestrebt. Kern des Interessen- und Kompetenzkonflikts zwischen EG und Nationalstaaten (Misstrauen der Nationalstaaten)
1973: Dahrendorf-Memorandum:
Harmonisierung des Bildungswesens ist weder realistisch noch notwendig, Kernaufgabe der EG liegt in Ergänzung der Nationalstaatspolitik, Stärke liegt in Vielfalt der kulturellen Traditionen, Ziel muss europäische Dimension im Bildungswesen sein -> Zentrales Ziel wird Transparenz (deutlich in Maastrichter Verträgen):
# Allgemeine Bildung / Jugend: Spracherwerb fördern, interkulturelle Kompetenz, Förderung der Mobilität durch Anerkennung, Austausch zwischen Bildungseinrichtungen → Europäische Rat kann Empfehlungen ausprechen.
# Berufliche Bildung: Anhebung des Qualifikationsniveaus, Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung an neue Erfordernisse, Integration Jugendlicher, Reintegration Erwerbsloser → Europäischer Rat kann Maßnahmen beschließen
In der Folgezeit entwickelt sich das Subsidiaritätsprinzip als Alternative zur Harmonisierung
→ EU darf helfen und eingreifen, wenn nationalstaatliche Politik den Europäisierungsprozess nicht allein meistert; auch dann nur durch Fördermaßnahmen/ Aktionsprogramme
Präzise Definition fehlt → immer wieder Interessenkonflikte
zum Teil mit Anrufung EuGH; z.B. Erasmus-Urteil!
Richtungweisend bis heute: Anerkennung von Vielfalt; Unterschiedlichkeit der Systeme sowie Freiwilligkeit
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Fachbegriffe aus 33040
School / Univ.: FernUniversität in Hagen
City: Hagen
Published: 07.06.2013