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Erbvertrag
- 2274 ff.
- zweiseitiger Vertrag zw. Erblasser-Erbe
+ Verfügung d Erblassers/Annahme d Erben; ist keine schuldR Verpflichtung
+ muss zweiseitig sein ansonsten nur Testament
- Erbvertrag macht früheres Testament unwirksam - 2289 I 1
- späteres Testament erfordert Zustimmung des begünstigten Erben; keine Unwirksamkeit des Erbvertrags - 2289 I 2, 2291
- muss notariell unter gleichzeitiger Anwesenheit geschlossen werden - 2276
- Rücktrittsvorbehalt - 2293
+ Rücktritt bei Verfehlung mgl. (restriktiv) - 2294
- Anfechtung nach 2281 auch durch Erblasser mgl.
+ Anfechtung nach Massgabe §§ 2278, 2279
- zweiseitiger Vertrag zw. Erblasser-Erbe
+ Verfügung d Erblassers/Annahme d Erben; ist keine schuldR Verpflichtung
+ muss zweiseitig sein ansonsten nur Testament
- Erbvertrag macht früheres Testament unwirksam - 2289 I 1
- späteres Testament erfordert Zustimmung des begünstigten Erben; keine Unwirksamkeit des Erbvertrags - 2289 I 2, 2291
- muss notariell unter gleichzeitiger Anwesenheit geschlossen werden - 2276
- Rücktrittsvorbehalt - 2293
+ Rücktritt bei Verfehlung mgl. (restriktiv) - 2294
- Anfechtung nach 2281 auch durch Erblasser mgl.
+ Anfechtung nach Massgabe §§ 2278, 2279
Tags: Erbrecht
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