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1) Bestandteil des EU - Vertrages sind auch die vier Grundfreiheiten, die unter anderem dazu bestimmt sind, die Existenz des gemeinsamen Binnenmarktes zu sichern und
weiterzuentwickeln.
Nennen Sie diese vier Grundfreiheiten.
weiterzuentwickeln.
Nennen Sie diese vier Grundfreiheiten.
• Freier Warenverkehr:
D.H., der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen. D. H. u .a, es ist verboten, Ein- und Ausfuhrzölle zu erheben sowie mengenbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen, vgl. Art. 23, 25 und 28 des EU-Vertrages.
• Freier Personenverkehr:
D.H., jeder Bürger hat innerhalb der Gemeinschaft die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit, d.h. er kann auch seinen Wohnsitz und seinen Beschäftigungsort frei wählen, vgl. Art. 18 und 39 des EU-Vertrages.
• Dienstleistungsfreiheit:
D.h., jeder Bürger darf innerhalb der EU seine Dienstleistungen wie im eigenen Land anbieten und durchführen, vgl. Art. 49 EU Vertrag.
• Freier Kapital- und Zahlungsverkehr:
D.h. jeder Bürger in der EU hat das Recht, Gelder und Wertpapiere in beliebiger Höhe von einem Land in ein anderes Land zu transferieren, vgl. Art. 56 des EU Vertrages.
D.H., der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen. D. H. u .a, es ist verboten, Ein- und Ausfuhrzölle zu erheben sowie mengenbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen, vgl. Art. 23, 25 und 28 des EU-Vertrages.
• Freier Personenverkehr:
D.H., jeder Bürger hat innerhalb der Gemeinschaft die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit, d.h. er kann auch seinen Wohnsitz und seinen Beschäftigungsort frei wählen, vgl. Art. 18 und 39 des EU-Vertrages.
• Dienstleistungsfreiheit:
D.h., jeder Bürger darf innerhalb der EU seine Dienstleistungen wie im eigenen Land anbieten und durchführen, vgl. Art. 49 EU Vertrag.
• Freier Kapital- und Zahlungsverkehr:
D.h. jeder Bürger in der EU hat das Recht, Gelder und Wertpapiere in beliebiger Höhe von einem Land in ein anderes Land zu transferieren, vgl. Art. 56 des EU Vertrages.