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„Auf einer sicheren Basis beruhende Verhältnisse ändern sich nicht durch nicht
mit Sicherheit ereignete Änderungen“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip
mit Sicherheit ereignete Änderungen“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip
„Die Sicherheit wird nicht durch den Zweifel verdrängt“
Bsp: Man verliert die wudu nicht, wenn man nicht sicher ist, ob etw. eingetreten ist, was sie ungültig macht. (Geruch, Geräusch)
Wenn man während des Gebetes nicht sicher ist, ob man erst bei der 3. oder schon 4. rak'a ist, geht man davon aus, dass man bei der 3. ist, da man in jedem Fall schon bis dahin das Gebet vollzogen hat, über das Vollziehen des weiteren Verlaufs aber nicht sicher ist.
Es gibt konkrete Ausnahmen zu diesem Grundprinzip:
1. Wenn jd mash über die Schuhe gemacht hat und nicht sicher ist, ob die Zeit (drei Tage bei einem Reisenden) bereits abgelaufen ist oder nicht, so geht er davon aus, dass sie abgelaufen ist.
2. Wenn eine Frau nicht sicher ist, ob ihre Periode bereits vorbei ist oder nicht, weil immer noch etw. Restblut sichtbar ist, und sie unsicher ist, ob es als nichtzubeachtende istihada zu behandeln ist, muss sie vor jedem rituellen Gebet gusl machen.
3. Wenn jd wudu vollzieht und ihn dann Zweifel überkommt, ob er über seinen Kopf gestrichen hat oder nicht: die Sache kann man von zwei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass sein wudu in Ordnung ist.
4. Wenn jd. bereits mit dem Salam das Gebet abgeschlossen hat, ihn aber dann Zweifel überkommen, ob er drei oder vier ruku'as gebetet hat: diese Sache kann man von drei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass er nichts mehr machen muss und dass er sein Gebet als gültig betrachten kann.
Bsp: Man verliert die wudu nicht, wenn man nicht sicher ist, ob etw. eingetreten ist, was sie ungültig macht. (Geruch, Geräusch)
Wenn man während des Gebetes nicht sicher ist, ob man erst bei der 3. oder schon 4. rak'a ist, geht man davon aus, dass man bei der 3. ist, da man in jedem Fall schon bis dahin das Gebet vollzogen hat, über das Vollziehen des weiteren Verlaufs aber nicht sicher ist.
Es gibt konkrete Ausnahmen zu diesem Grundprinzip:
1. Wenn jd mash über die Schuhe gemacht hat und nicht sicher ist, ob die Zeit (drei Tage bei einem Reisenden) bereits abgelaufen ist oder nicht, so geht er davon aus, dass sie abgelaufen ist.
2. Wenn eine Frau nicht sicher ist, ob ihre Periode bereits vorbei ist oder nicht, weil immer noch etw. Restblut sichtbar ist, und sie unsicher ist, ob es als nichtzubeachtende istihada zu behandeln ist, muss sie vor jedem rituellen Gebet gusl machen.
3. Wenn jd wudu vollzieht und ihn dann Zweifel überkommt, ob er über seinen Kopf gestrichen hat oder nicht: die Sache kann man von zwei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass sein wudu in Ordnung ist.
4. Wenn jd. bereits mit dem Salam das Gebet abgeschlossen hat, ihn aber dann Zweifel überkommen, ob er drei oder vier ruku'as gebetet hat: diese Sache kann man von drei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass er nichts mehr machen muss und dass er sein Gebet als gültig betrachten kann.
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017