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All main topics / Jura / Zivilrecht / ZR
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Widerklage
§ 33 ZPO - Gegenanspruch des Beklagten gegen den Kläger aus dem gleichen Rechtsverh (Konnexität)
- str. ob § 33 ein besonderer Gerichtsstand (hL) oder eine Prozessv'ss ist (Rspr)
+ wenn nach hL § 33 (-) dann § 145 III soweit Zuständigkeit desselben Gerichtsstand begründet ist
+ wenn nach hL § 33 (-) und allg. Zuständigkeit (-) dann ist die Widerklage unzulässig es sei denn Verweisung nach nach § 281 mgl
+ nach BGH § 33 (-) = Klage ist unzulässig
> steht im Widerspruch zu § 145 II
- rügelose Einlassung kann heilen
+ § 39 bei Zuständigkeitsfragen
+ § 295 bei sonstigen Zulässigkeitsv'sseb
+ keine Anwendung bei Aufrechnung

- Selbstständigkeit der Widerklage
+ Hauptklage muss im Zeitpunkt der Widerklage bereits rechtshängig sein
+ danach ist Widerklage unabhängig vom Bestehen der Hauptklage (Sprungbretttheorie)

- sachliche Zuständigkeit der Widerklage
+ jeder Streitwert wird einzeln bewertet (vgl § 5 Hs. 2)
+ vgl. 506 (HK = AG) + (WK = LG) = LG
> aber aus Prozessökonomie (HK = LG) + (WK = AG) = LG
Tags: ZPO
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Zivilrecht
Published: 14.05.2010

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