This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
1237
Lernortkooperation
Berufsschulpflicht: Jugendliche, die nach dem Abschluss der Vollzeitschulpflicht nicht freiwillig auch weiterhin eine Vollzeitschule besuchen, unterliegen der Berufsschulpflicht.
nach Art. 7 GG unterliegt das gesamte Schulwesen, auch die Teilzeit-Berufsschule, der Staatsaufsicht. Diese Staatsaufsicht liegt bei den Bundesländern (Art. 30 GG) und umfasst die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
- auf Grund der geteilten Gesetzgebungszuständigkeit enthält das BBiG keine Regelung, die sich unmittelbar auf den Berufsschulunterricht oder auf die Abstimmung beziehen.
- § 2 Abs. 2 BBiG enthält lediglich einen Appell zur Lernortkooperation
- für den Berufsschulunterricht gelten die Lehrpläne der Länder, die ihrerseits auf Rahmenlehrplänen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beruhen.
nach Art. 7 GG unterliegt das gesamte Schulwesen, auch die Teilzeit-Berufsschule, der Staatsaufsicht. Diese Staatsaufsicht liegt bei den Bundesländern (Art. 30 GG) und umfasst die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
- auf Grund der geteilten Gesetzgebungszuständigkeit enthält das BBiG keine Regelung, die sich unmittelbar auf den Berufsschulunterricht oder auf die Abstimmung beziehen.
- § 2 Abs. 2 BBiG enthält lediglich einen Appell zur Lernortkooperation
- für den Berufsschulunterricht gelten die Lehrpläne der Länder, die ihrerseits auf Rahmenlehrplänen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beruhen.
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Fachbegriffe aus 33040
School / Univ.: FernUniversität in Hagen
City: Hagen
Published: 07.06.2013