This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
115
Def.: Grunddienstbarkeit i.S.v. §§ 1018 - 1029 BGB
Grunddienstbarkeit: Bestellung einer Grunddienstbarkeit bewirkt, dass der Eigentümer des "dienenden" Grundstückes, einzelne Benutzungen des Grundstückes dulden muss oder einzelne tatsächliche Handlungen auf dem Grundstück nicht vornehmen oder einzelne aus dem Grundstück fließende Rechte nicht ausüben darf (§ 1018 BGB).
Berechtigter einer Grunddienstbarkeit kann nur jeweiliger Eigentümer eines anderen "herrschenden" Grundstückes sein und die Grunddienstbarkeit muss für die Benutzung dieses Grundstückes vorteilhaft sein.
Belastungsgrundstück
+
Vorteil für Benutzung eines anderen Grundstückes.
Berechtigter einer Grunddienstbarkeit kann nur jeweiliger Eigentümer eines anderen "herrschenden" Grundstückes sein und die Grunddienstbarkeit muss für die Benutzung dieses Grundstückes vorteilhaft sein.
Belastungsgrundstück
+
Vorteil für Benutzung eines anderen Grundstückes.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010