This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
130
Def.: Ratengrundschuld
Ratengrundschuld § 1199 BGB: Unterart der Grundschuld + NICHT akzessorisch
Besonderheit: zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen ist eine bestimmte Summe aus dem Grundstück zu zahlen, wobei der Eigentümer ein Ablösungsrecht (Zahlung der Ablösungssumme), der Gläubiger aber regelmäßig kein Kündigungsrecht hat.
Besonderheit: zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen ist eine bestimmte Summe aus dem Grundstück zu zahlen, wobei der Eigentümer ein Ablösungsrecht (Zahlung der Ablösungssumme), der Gläubiger aber regelmäßig kein Kündigungsrecht hat.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010