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Anwendbarkeit v. § 30 I StGB bei versuchter mittelbarer Täterschaft?
= Versuch in mittelbarer Täterschaft, d.h. mittelbare Täterschaft bereits nicht vollendet!
h.M. (-)
a.A. (+)
Wortlaut Täter versucht den nicht verantwortlichen Tatmittler nicht zur Begehung eines Verbrechens zu bestimmen. (h.M.)
Systematisch Wertungswiderspruch, da versuchte mittelbare Täterschaft ggü. der versuchten Teilnahme privilegiert wird. (a.A.)
Telos Analogie zu Lasten des Täters, die nicht sein darf. (h.M.)
h.M. (-)
a.A. (+)
Wortlaut Täter versucht den nicht verantwortlichen Tatmittler nicht zur Begehung eines Verbrechens zu bestimmen. (h.M.)
Systematisch Wertungswiderspruch, da versuchte mittelbare Täterschaft ggü. der versuchten Teilnahme privilegiert wird. (a.A.)
Telos Analogie zu Lasten des Täters, die nicht sein darf. (h.M.)
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010