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Außendienstmitarbeiter mit Vermittlungsvollmacht / Abschlussvollmacht
1. Außendienstmitarbeiter mit Vermittlungsvollmacht (= dürfen nur vermittelnd tätig werden, Abschluss behält sich der Kaufmann selbst vor)
- WE nur andienen und entgegennehmen, nicht Vertrag schließen
- wird doch geschlossen, dann VoV 177 I, Aufforderung zu genehmigen
2. Außendienstmitarbeiter mit Abschlussvollmacht (= dürfen für und gegen Kaufmann abschließen) 55 I, 91 I
- Hnadlungsvertreter/Handlungsgehilfe können von Prinzipal (=Kfm) Vollmacht bekommen, erweitert auch Unternehmer nach 91
- nur Zahlungen entgegennehmen, wenn dazu berechtigt
=> wenn überschreiten, dann Genehmigung, wobei Schweigen als Genehmigung gilt 75 h
- WE nur andienen und entgegennehmen, nicht Vertrag schließen
- wird doch geschlossen, dann VoV 177 I, Aufforderung zu genehmigen
2. Außendienstmitarbeiter mit Abschlussvollmacht (= dürfen für und gegen Kaufmann abschließen) 55 I, 91 I
- Hnadlungsvertreter/Handlungsgehilfe können von Prinzipal (=Kfm) Vollmacht bekommen, erweitert auch Unternehmer nach 91
- nur Zahlungen entgegennehmen, wenn dazu berechtigt
=> wenn überschreiten, dann Genehmigung, wobei Schweigen als Genehmigung gilt 75 h