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1.4.) Die Ofenne Handelsgesellschaft (OHG)
Firma:
- Bezeichnung: "Offene Handelsgesellschaft " ; "OHG"
- Muss sich ins Handelsregister eintragen lassen
Gründung:
- durch 2 juristische ; natürliche Personen gegründet.
- Die beiden Gesellschafter gleiche Vorhaben
- Maximalzahl OHG ist nicht vorgeschrieben
- hohes Vertrauensverhältnis zwischen Gesellschafter
Kapitalanlage:
- Gründung nicht von Mindeskapital abhängig
- Kapitaleinlage: Geld, Sach- oder Dienstleistung
- Gesellschafter haftet mit gesamtebn Vermögen
- Bezeichnung: "Offene Handelsgesellschaft " ; "OHG"
- Muss sich ins Handelsregister eintragen lassen
Gründung:
- durch 2 juristische ; natürliche Personen gegründet.
- Die beiden Gesellschafter gleiche Vorhaben
- Maximalzahl OHG ist nicht vorgeschrieben
- hohes Vertrauensverhältnis zwischen Gesellschafter
Kapitalanlage:
- Gründung nicht von Mindeskapital abhängig
- Kapitaleinlage: Geld, Sach- oder Dienstleistung
- Gesellschafter haftet mit gesamtebn Vermögen