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Kommunalrecht: Kommunale Rechtssetzung
Wie ist die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung zu prüfen?
Was ist eine kommunale Satzung? Wie ist diese rechtlich einzuordnen? Wie kann man diese weiter unterscheiden
Wie ist die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung zu prüfen?
Was ist eine kommunale Satzung? Wie ist diese rechtlich einzuordnen? Wie kann man diese weiter unterscheiden
B. Begründetheit
I. RGL: Satzung mit Eingriffscharakter - Spezialermächtigung, sonst § 6 I NGO (ggf Wirksamkeit der Rechtsgrundlage prüfen)
II. Formelle RM: 1) Zuständigkeit: a) Verbandskompetenz (sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gemeinde; b) Organkompetenzt: Rat, idR aus § 40 I Nr. 4 NGO; 2) Verfahren: Insb ordnungsgemäßer Ratsbeschluss, ggf Verfahrensprobleme aus §§ 2 ff. BauGB; 3) Form: Schriftform; Unterschrift des BM, § 6 III NGO; 4) öffentliche Bekanntmachung: ggf besonders geregelt, sonst § 6 III NGO
III. Materielle RM: 1) Vorraussetzungen der RGL; 2) kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (Grundrechte, Rückwirkungsverbot, Bestimmtheit; 3) ordnungsgemäße Ermessensausübung
1) Kommunale Satzung: Beschränkt räumlich geltende Reglung für Einwohner iRd autonomen Gemeindebefugnisse.
2) Rechtliche Einordnung: Unter staatlichen Gesetz (Gemeinderecht gem Art 28 II GG Teil der staatlichen Ordung).
3) Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen.
I. RGL: Satzung mit Eingriffscharakter - Spezialermächtigung, sonst § 6 I NGO (ggf Wirksamkeit der Rechtsgrundlage prüfen)
II. Formelle RM: 1) Zuständigkeit: a) Verbandskompetenz (sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gemeinde; b) Organkompetenzt: Rat, idR aus § 40 I Nr. 4 NGO; 2) Verfahren: Insb ordnungsgemäßer Ratsbeschluss, ggf Verfahrensprobleme aus §§ 2 ff. BauGB; 3) Form: Schriftform; Unterschrift des BM, § 6 III NGO; 4) öffentliche Bekanntmachung: ggf besonders geregelt, sonst § 6 III NGO
III. Materielle RM: 1) Vorraussetzungen der RGL; 2) kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (Grundrechte, Rückwirkungsverbot, Bestimmtheit; 3) ordnungsgemäße Ermessensausübung
1) Kommunale Satzung: Beschränkt räumlich geltende Reglung für Einwohner iRd autonomen Gemeindebefugnisse.
2) Rechtliche Einordnung: Unter staatlichen Gesetz (Gemeinderecht gem Art 28 II GG Teil der staatlichen Ordung).
3) Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Kommunale Rechtssetzung
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