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94. Opferschutzgestzgebung:2.
- 1998 Opferanspruchssicherungsgesetz
wenn täter durch interviews..reich wird, mus er teildavon an opfer abgeben
- 2004 Opferrechtsreformgesetz: v.a. Verfahrens- und Informationsrechte (§§ 406d, 406f Abs. 3, 406g, 406h StPO):Ausweitung der Informationsrecht:Opfer werden informiert, wenn Täter urlaub hat oder freigelassen wird
- 2006 Zweites Justizmodernisierungsgesetz: Nebenklage auch im Jugendstrafverfahren (§ 80 Abs. 3 JGG); Ausweitung der Adhäsion: erstaunlich da jugendvollzug eigentlich ein erzieherisches Mittel ist. hier geht aber Opferschutz vor Jugendschutz bzw. Erziehungsgedanken
-2009 Zweites Opferrechtsreformgesetz: u.a. Ausweitung von § 395, 397a, 406h StPO
wenn täter durch interviews..reich wird, mus er teildavon an opfer abgeben
- 2004 Opferrechtsreformgesetz: v.a. Verfahrens- und Informationsrechte (§§ 406d, 406f Abs. 3, 406g, 406h StPO):Ausweitung der Informationsrecht:Opfer werden informiert, wenn Täter urlaub hat oder freigelassen wird
- 2006 Zweites Justizmodernisierungsgesetz: Nebenklage auch im Jugendstrafverfahren (§ 80 Abs. 3 JGG); Ausweitung der Adhäsion: erstaunlich da jugendvollzug eigentlich ein erzieherisches Mittel ist. hier geht aber Opferschutz vor Jugendschutz bzw. Erziehungsgedanken
-2009 Zweites Opferrechtsreformgesetz: u.a. Ausweitung von § 395, 397a, 406h StPO