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Zulässigkeit eines Widerspruchs
Obersatz = soweit alle Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen
1. Verwaltungsrechtsweg § 40 I VwGO analog
2. Statthaftigkeit des Widerspruchs § 68 VwGO
- Vorliegen eines VA
+ Anfechtungswiderspruch (§ 68 I S. 1 VwGO)
+ Verpflichtungswiderspruch (§ 68 II VwGO)
- keine Statthaftigkeit wenn § 68 I S. 2 VwGO
+ soweit Gesetz den Widerspruch verbietet
+ oberste Landes-/Bundesbeh
+ erstmalige Beschwer durch Widerspruchbescheid
3. Widerspruchsbefugnis 42 II VwGO analog
4. Frist/Form/zuständige Beh
- § 70VwGO
+ 1 Monat ab Bekanntgabe
> Frist ist nicht eingehalten wenn über längere Zeit untätig gewesen ist; Verstoß gegen Treu+Glauben; Einzelfallabhängig
+ schriftlich oder zur Niederschrift (persönliches Erscheinen + Diktat)
+ erlassene Beh ist Widerspruchsempfänger
+ bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung 58 II VwGO
1. Verwaltungsrechtsweg § 40 I VwGO analog
2. Statthaftigkeit des Widerspruchs § 68 VwGO
- Vorliegen eines VA
+ Anfechtungswiderspruch (§ 68 I S. 1 VwGO)
+ Verpflichtungswiderspruch (§ 68 II VwGO)
- keine Statthaftigkeit wenn § 68 I S. 2 VwGO
+ soweit Gesetz den Widerspruch verbietet
+ oberste Landes-/Bundesbeh
+ erstmalige Beschwer durch Widerspruchbescheid
3. Widerspruchsbefugnis 42 II VwGO analog
4. Frist/Form/zuständige Beh
- § 70VwGO
+ 1 Monat ab Bekanntgabe
> Frist ist nicht eingehalten wenn über längere Zeit untätig gewesen ist; Verstoß gegen Treu+Glauben; Einzelfallabhängig
+ schriftlich oder zur Niederschrift (persönliches Erscheinen + Diktat)
+ erlassene Beh ist Widerspruchsempfänger
+ bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung 58 II VwGO
Tags: Schema, Verwaltungsprozessrecht
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