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Innerhalb welcher Fristen muss die Verfassungsbeschwerde eingelegt sein?
Innerhalb eines Monats seit Zustellung der Entscheidung (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), bei Rechtssatzbeschwerden innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes (§ 93 Abs. 3 BVerfGG). Innerhalb dieser Frist muss auch die vollständige Begründung der Verfassungsbeschwerde vorliegen.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010