CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Strafrecht / Kriminologie
40
2) Nebenkläger
Der von einer der in § 395 I, II StPO aufgezählten Straftaten Betroffene konnte sich schon früher der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen. Inzwischen kann ihm jedoch ein Rechtsanwalt unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnet werden (§§ 397a, 406 g I,III StPO). Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Opfer sich auf finanziellen Gründen nicht am Strafverfahren als ´Nebenkläger beteiligten. Darüber hinaus kann sich nunmehr auch das Opfer der Straftat eines Jugendlichen der öffentlichen Klage unter bestimmten Voraussetzungen anschließen (§ 80 III JGG n.F.)
New comment
Flashcard info:
Author: JuraStudi
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 03.03.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English