This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
189
194. Gemäß Datenschutzgesetz versteht man unter der Übermittlung von Daten
1. das Veröffentlichen von Daten
2. die Weitergabe der Daten an den Betroffenen
3. Das Verwenden der Daten zu neuen Zwecken
4. Das Überlassen der Daten im Auftrag
a. 1,2 und 3 sind richtig
b. 1 und 3 sind richtig
c. 2 und 4 sind richtig
d. Nur 4 ist richtig
e. Alle sind richtig
1. das Veröffentlichen von Daten
2. die Weitergabe der Daten an den Betroffenen
3. Das Verwenden der Daten zu neuen Zwecken
4. Das Überlassen der Daten im Auftrag
a. 1,2 und 3 sind richtig
b. 1 und 3 sind richtig
c. 2 und 4 sind richtig
d. Nur 4 ist richtig
e. Alle sind richtig
B
Flashcard info:
Author: John patzer
Main topic: Medizin
Topic: Radiologie
School / Univ.: Meduni Graz
Published: 13.04.2016