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Wegen eines Grossprojektes entschließt sich die Geschäftsleitung der Hansa Motoren- und Werkzeugbau GmbH. weitere Teilzeitkräfte einzustellen. Da noch nicht abzusehen ist, ob diese Teilzeitkräfte über die Dauer des Projektes hinaus benötigt werden, soll der für personalangelegenheiten zuständige prüfen welche Möglichkeiten für das Unternehmen bestehen
a) Begründen Sie, ob im vorliegenden Fall die Befristung der Arbeitsverträge rechtlich zulässig ist und nennen sie die Rechtsgrundlage
b)
1. nennen sie die rechtlich zulässige Gesamtdauer der kalendermässigen Befristung für den Fall, dass ein sachlicher Grund nicht vorliegt
2. Geben Sie an, wie oft innerhalb dieser Gesamtdauer eine Verlängerung zulässig ist, und nennen sie die gesetzliche Grundlage
c) Begründen Sie, ob für das junge Bremer Unternehmen eine Sonderregelung besteht, und nennen Sie die gesetzliche Grundlage
a) Begründen Sie, ob im vorliegenden Fall die Befristung der Arbeitsverträge rechtlich zulässig ist und nennen sie die Rechtsgrundlage
b)
1. nennen sie die rechtlich zulässige Gesamtdauer der kalendermässigen Befristung für den Fall, dass ein sachlicher Grund nicht vorliegt
2. Geben Sie an, wie oft innerhalb dieser Gesamtdauer eine Verlängerung zulässig ist, und nennen sie die gesetzliche Grundlage
c) Begründen Sie, ob für das junge Bremer Unternehmen eine Sonderregelung besteht, und nennen Sie die gesetzliche Grundlage
a) Ja, weil ein sachlicher Grund vorliegt. Laut §14 Abs 1. TzBfG (der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht.
b) Die kalendermässige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
§14 Abs.2 TzBfG
c) §14 Abs. 2a
In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermässige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig
b) Die kalendermässige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
§14 Abs.2 TzBfG
c) §14 Abs. 2a
In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermässige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig
Flashcard info:
Author: Manni
Main topic: Industriemeister
Topic: Rechtsbewusstes Handeln
School / Univ.: BASF
Published: 29.07.2013