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Übersicht der Zwangsvollstreckung (Anhand Vollstreckungsobjekte)
Geld | Herausgabe | Vertretbare Handlungen | Unterlassung | Willenserklärung | |
803-882 | 883-886 | 887 | 888,890 | 894 | |
Pfändung & Verwertung; durch Gerichtsvollzieher | Wegnahme; durch Gerichtsvollzieher | Vollstreckung durch Ersatzvornahme; Gericht 1. Instanz | Zwangsgeld; Gericht 1. Instanz | durch Rechtskraft des Urteils; Fiktion | |
bewegl. 808 f, unbewegl. 864 f. | 883 ersetzt Übergabe; 894 ersetzt Einigung iSd 929 BGB |
soweit der Vollstreckungsschuldner nicht anzeigt, das das Eigentum an der vollstreckten Sache nicht bei ihm sondern bei einem anderen liegt stellt dies eine Pflichtverletzung dar
Tags: ZPO, Zwangsvollstreckung
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