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Begriff „Behandlungspflege“
•Der Begriff geht vermutlich auf einen Übersetzungsfehler zurück (im engl. „technical nursing“) SB 6, S. 7.
•Der Begriff umschreibt nach üblicher Auffassung (z. B. EICHHORN) einen Tätigkeitskatalog, der von Pflegenden in einer dem Arzt assistierenden Funktion ausgeübt wird (SB 6, S. 7). Der Begriff suggeriert, dass nur in dem Bereich, in dem die Weisungsbefugnis des Arztes uneingeschränkt gilt, „behandelt“, sprich „therapiert“ wird. Der eigenständige therapeutische oder beratende Beitrag von Pflege wird damit tendenziell negiert.
•Der sozialrechtliche Begriff „Behandlungspflege“ wird eher mit der bloßen Durchführung von Verrichtungen assoziiert, als mit einer geplanten Pflege (Pflegeprozess).
•(ferner) Auftrennung in „Grund- und Behandlungspflege“ passt nicht zum „ganzheitlichen“ Ansatz der Pflege
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Pflegewissenschaft
Topic: Pflegewissenschaft I
School / Univ.: Hamburger-Fern-Hochschule
City: Hamburg
Published: 13.08.2011