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Vergehen - Verbrechen
Die Worte »Vergehen« oder »Verbrechen« werden der rechtlichen Bezeichnung - entgegen einer immer noch anzutreffenden Übung - nicht vorangestellt. Der BGH hat hierzu treffend ausgeführt: »Eine Klassifizierung der Tat im Urteilstenor als Vergehen oder Verbrechen ist überflüssig. Sie ist rechtlich nicht geboten (§ 260 IV 1 und 2 StPO), belastet unnötigerweise den Urteilsspruch und ist nur geeignet, eine zusätzliche Fehlerquelle zu eröffnen. Im Übrigen kann eine Tat nicht zugleich ein Verbrechen und ein Vergehen sein.«