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Was sind die Berufspflichten der Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen (Psychologengesetz)?
- §13 (1) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.
- (3) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen dürfen psychologische Tätigkeiten nur mit der Zustimmung des Behandelten oder seines gesetzlichen Vertreters anwenden.
- (4) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sind verpflichtet dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter alle Auskünfte über die Behandlung insbesondere über Art, Umfang und Entgelt, zu erteilen.
- (5) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben sich bei der Ausübung ihres Berufs auf jene psychologischen Arbeitsgebiete und Behandlungsmethoden zu beschränken, auf denen sie nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben.
- §10 (4) Zur Ausübung des psychologischen Berufs berechtigte Personen dürfen psychologische Gutachten nur nach genauer Erhebung der im Gutachten zu beurteilenden Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen ausstellen.
Tags: Grundsätze, Psychologengesetz
Source: S30
Source: S30
Flashcard info:
Author: coster
Main topic: Psychologie
Topic: Psychologische Diagnostik
School / Univ.: Universität Wien
City: Wien
Published: 12.06.2013