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pagatorische Kosten
pagatorische - Wertmäßige Kosten
Pagatorische Kosten sind die mit der Leistungserstellung verbundene Auszahlungen (nach Helmut Koch)
Wöhe:
"Über den Kostenbegriff besteht keine volle Übereinstimmung in der Literatur. Der herrschende Kostenbegriff ist der auf Schmalenbach zurückgehende wertmäßige Kostenbegriff. Danach sind Kosten der bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung und den Absatz von betrieblichen Leistungen und die Aufrechterhaltung der dafür erforderlichen Kapazitäten. Güter- und Dienstleistungsverbrauch sowie Leistungsbezogenheit sind also die beiden charakteristischen Merkmale dieses Kostenbegriffs.
Demgegenüber geht der pagatorische Kostenbegriff nicht vom Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, sondern von Ausgaben (Auszahlungen) aus. Da Ausgaben in einer früheren oder späteren Periode erfolgen können als der Verbrauch der Produktionsfaktoren, für die diese Ausgaben anfallen, und da ein derartiger Verbrauch nicht immer mit Ausgaben verbunden ist (z. B. bei kalkulatorischen Kostenarten wie Unternehmerlohn etc.), hat sich dieser Kostenbegriff als nicht zweckmäßig erwiesen."
Pagatorische Kosten sind die mit der Leistungserstellung verbundene Auszahlungen (nach Helmut Koch)
Wöhe:
"Über den Kostenbegriff besteht keine volle Übereinstimmung in der Literatur. Der herrschende Kostenbegriff ist der auf Schmalenbach zurückgehende wertmäßige Kostenbegriff. Danach sind Kosten der bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung und den Absatz von betrieblichen Leistungen und die Aufrechterhaltung der dafür erforderlichen Kapazitäten. Güter- und Dienstleistungsverbrauch sowie Leistungsbezogenheit sind also die beiden charakteristischen Merkmale dieses Kostenbegriffs.
Demgegenüber geht der pagatorische Kostenbegriff nicht vom Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, sondern von Ausgaben (Auszahlungen) aus. Da Ausgaben in einer früheren oder späteren Periode erfolgen können als der Verbrauch der Produktionsfaktoren, für die diese Ausgaben anfallen, und da ein derartiger Verbrauch nicht immer mit Ausgaben verbunden ist (z. B. bei kalkulatorischen Kostenarten wie Unternehmerlohn etc.), hat sich dieser Kostenbegriff als nicht zweckmäßig erwiesen."