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Was wissen sie zu den Ausschüssen?
1. Der Hauptausschuss und sein ständiger Unterausschuss
Die Bundesverfassung bestimmt, dass der NR den Hauptausschuss zu wählen hat. Der Hauptausschuss wird zu seiner Sitzung vom Präsidenten des NR einberufen und wählt unter dessen Vorsitz aus seiner Mitte einen Obmann, Obmann -Stv. Und Schriftführer und einen ständigen Unterausschuss des Hauptausschusses .
2. Sonstige Ausschüsse
Die sonstigen Ausschüsse sind
a) verfassungsgesetzlich vorgesehen:
Immunitätsausschuss
Unvereinbarkeitsausschuss
Budgetausschuss
Rechnungshofausschuss
Landesverteidigungsausschuss
Innenausschuss
b) werden für bestimmte Angelegenheiten eingesetzt
z.B. Untersuchungsausschuss
Die Bundesverfassung bestimmt, dass der NR den Hauptausschuss zu wählen hat. Der Hauptausschuss wird zu seiner Sitzung vom Präsidenten des NR einberufen und wählt unter dessen Vorsitz aus seiner Mitte einen Obmann, Obmann -Stv. Und Schriftführer und einen ständigen Unterausschuss des Hauptausschusses .
2. Sonstige Ausschüsse
Die sonstigen Ausschüsse sind
a) verfassungsgesetzlich vorgesehen:
Immunitätsausschuss
Unvereinbarkeitsausschuss
Budgetausschuss
Rechnungshofausschuss
Landesverteidigungsausschuss
Innenausschuss
b) werden für bestimmte Angelegenheiten eingesetzt
z.B. Untersuchungsausschuss