CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / alle Lerngebiete / Jura
905
Erhält der Auflassungsempfänger ein Anwartschaftsrecht am Grundstück?
Obwohl die Auflassung die Erwerbsaussicht des Auflassungsempfängers wesentlich verstärkt, da er gem. § 13 GBO die Eintragung beantragen kann, führt die Auflassung allein nach den allgemeinen Regeln  noch nicht dazu, dass der Auflassungsempfänger ein Anwartschaftsrecht erhält. Denn das Anwartschaftsrecht entsteht erst, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Veräußerer den Rechtserwerb nicht mehr einseitig verhindern kann. Der Veräußerer aber kann das Grundstück noch einmal auflassen und dann Eintragung des zweiten Auflassungsempfängers beantragen. Ein Anwartschaftsrecht besteht dementsprechend nur dann, wenn gleichzeitg mit der Auflassung auch die Eintragung beantragt wird. Wegen des insgesamt schwachen Schutzes des § 17 GBO, nachdem die Eintragungen in der zeitlichen Reihenfolge der Anträge vorgenommen werden, das Anwartschaftsrecht durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung herbeizuführen. Anders herum führt eine Auslassungsvormerkung ohne erfolgte Auflassung noch nicht zu einem Anwartschaftsrecht, denn hier ist von dem mehraktigen Übereignungstatbestand noch nicht ein Teilakt erfolgt.
New comment
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English