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"Doppelselbstmord"
- nach dem BGH ist auf die Tatherrschaft abzustellen- wenn sich der Getötete dem dominant handelnden Partner unterordnet und den durch ihn veranlassten Tod duldend entgegen nimmt, liegt keine freiverantwortliche Selbstgefährdung vor
- nach der Lit. liegt auch in Doppelselbstmord-Fällen Eigenverantwortlichkeit vor, wenn der dominierte Partner jederzeit den Ort des Geschehens verlassen kann ("Giselafall")
Tags: Doppelselbstmord
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010