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15. Welche zwei Fälle des Wiederholens gibt es?
Freiwillig oder verpflichtend.
Freiwillig:
* 1x pro Bildungsgang (=Schülerlaufbahn) möglich (per Antrag)
* Leistungsrückstand (aus Entwicklungs-, Milieu- oder gesundheitlichen Gründen) muss vorhanden sein!
Verpflichtend (muss wiederholen):
Nicht-Berechtigung zum Aufsteigen (z. B. Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
Freiwillig:
* 1x pro Bildungsgang (=Schülerlaufbahn) möglich (per Antrag)
* Leistungsrückstand (aus Entwicklungs-, Milieu- oder gesundheitlichen Gründen) muss vorhanden sein!
Verpflichtend (muss wiederholen):
Nicht-Berechtigung zum Aufsteigen (z. B. Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
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Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009