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Allgemeines Aufbauschemata Zulässigkeit für Behandlung verwaltungsrechtlicher Fälle
OS: Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist erfolgreich, wenn sie Zulässig und Begründet ist.
A) Zulässigkeit des Rechtsbehelfs
I.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
II.Zuständiges Gericht
III.Statthafte Klage- oder Verfahrensart
IV.Klagebefugnis
V. Bei Feststellungsklage: Feststellungsinteresse §43 VwGO
VI. Bei Anfechtungs-und Verpflichtungsklage: Einhaltung des Vorverfahrens
VII: Bei Anfechtungs-und Verpflichtungsklage: Klagefrist**
A) Zulässigkeit des Rechtsbehelfs
I.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
II.Zuständiges Gericht
III.Statthafte Klage- oder Verfahrensart
IV.Klagebefugnis
V. Bei Feststellungsklage: Feststellungsinteresse §43 VwGO
VI. Bei Anfechtungs-und Verpflichtungsklage: Einhaltung des Vorverfahrens
VII: Bei Anfechtungs-und Verpflichtungsklage: Klagefrist**