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Aufgabe 1 b)
Der Gesetzgeber misst dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften unterschiedliche Aufgaben bei. Diese Aufgaben orientieren sich an Personengruppen, die in unterschiedlicher Weise mit dem Unternehmen verbunden
sind. Nennen Sie mindestens fünf
dieser Gruppen und erläutern Sie kurz die mit der Information der oben erwähnten Gruppen verbundenen Aufgaben des Jahresabschlusses.
Der Gesetzgeber misst dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften unterschiedliche Aufgaben bei. Diese Aufgaben orientieren sich an Personengruppen, die in unterschiedlicher Weise mit dem Unternehmen verbunden
sind. Nennen Sie mindestens fünf
dieser Gruppen und erläutern Sie kurz die mit der Information der oben erwähnten Gruppen verbundenen Aufgaben des Jahresabschlusses.
Adressaten
Grundsatz: Alle Personal/Personen Gruppen mit Wirts. Interesse an Unternehmen.
Extern:
- Anteilseigner
- Gläubiger
- Konkurenz/Lieferanten
- Arbeitsgeberverbände
- Staat: -> Behörden
- Wissenschaft
Intern::
- Vorstände
- Geschäftsführer
- Gesellschaften
- Inhaber
Funktionen des Jahresabschlusses
- Im Gesetz nicht explizit gennant -> ableiten (§238 I; §264 II)
Grundfunktion:
1. Dokumentationsfkt (Basis)
- Sammlung, Sichtung, Aufbereitung
- Archivierung
- Sicherungssysteme
2.Rechenschaftslegung
- ext. und int. Adressaten: Zahlungsbemessunginteressen
- int. Adressaten: Zustand der Unternehmung
-> Transparenz
3.Kapitalerhaltung
- Gesetzgeber: Erhalt Nominalkapital und Sicherung Unt.-Bestand
- §252 Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip
- §253 (höchstens AK/HK)
Zusatzfunktionen: Übersprungen!
Grundsatz: Alle Personal/Personen Gruppen mit Wirts. Interesse an Unternehmen.
Extern:
- Anteilseigner
- Gläubiger
- Konkurenz/Lieferanten
- Arbeitsgeberverbände
- Staat: -> Behörden
- Wissenschaft
Intern::
- Vorstände
- Geschäftsführer
- Gesellschaften
- Inhaber
Funktionen des Jahresabschlusses
- Im Gesetz nicht explizit gennant -> ableiten (§238 I; §264 II)
Grundfunktion:
1. Dokumentationsfkt (Basis)
- Sammlung, Sichtung, Aufbereitung
- Archivierung
- Sicherungssysteme
2.Rechenschaftslegung
- ext. und int. Adressaten: Zahlungsbemessunginteressen
- int. Adressaten: Zustand der Unternehmung
-> Transparenz
3.Kapitalerhaltung
- Gesetzgeber: Erhalt Nominalkapital und Sicherung Unt.-Bestand
- §252 Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip
- §253 (höchstens AK/HK)
Zusatzfunktionen: Übersprungen!
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Source: 1.Repetitorium Aufgabe 1 b)
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