This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
129
3-Wochenfrist bei Feststellungsklage (ArbR)
§ 4 KSchG 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim ArbGer
gilt sowohl für ordentliche Kündigungen (§ 4 KSchG) als auch für ausserordentliche (§ 13 KSchG)
die 3 Wochenfrist muss in der Begründetheit geprüft werden, keine Zulässigkeitsvoraussetzung
mittelbar kann sie im Feststellungsinteresse geprüft werden
gilt sowohl für ordentliche Kündigungen (§ 4 KSchG) als auch für ausserordentliche (§ 13 KSchG)
die 3 Wochenfrist muss in der Begründetheit geprüft werden, keine Zulässigkeitsvoraussetzung
mittelbar kann sie im Feststellungsinteresse geprüft werden
Tags: Arbeitsrecht
Source:
Source: