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1.Bestellung: Grundsätzlich kann zwischen geplanten und ungeplanten Bezugsnebenkosten unterschieden werden. Welche Aussagen in Bezug auf Nebenkosten treffen zu? (2)
Geplante Nebenkosten können grob in Fracht- bzw. Zollkosten unterteilt werden.
Ob ungeplante Bezugsnebenkosten bei der Erfassung der Rechnung erfasst werden dürfen, wird beim Anlegen der Bestellung festgelegt.
Geplante Bezugsnebenkosten haben den Vorteil, dass die Bezugsnebenkosten bereits beim Wareneingang in die Bewertung des Materials eingehen.
Geplante Nebenkosten können grob in Fracht- bzw. Zollkosten unterteilt werden.
Ob ungeplante Bezugsnebenkosten bei der Erfassung der Rechnung erfasst werden dürfen, wird beim Anlegen der Bestellung festgelegt.
Geplante Bezugsnebenkosten haben den Vorteil, dass die Bezugsnebenkosten bereits beim Wareneingang in die Bewertung des Materials eingehen.
Geplante Nebenkosten können grob in Fracht- bzw. Zollkosten unterteilt werden.
Geplante Bezugsnebenkosten haben den Vorteil, dass die Bezugsnebenkosten bereits beim Wareneingang in die Bewertung des Materials eingehen.
Geplante Bezugsnebenkosten haben den Vorteil, dass die Bezugsnebenkosten bereits beim Wareneingang in die Bewertung des Materials eingehen.