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5. Entscheidungsgründe
● Gesamtergebnis
● bei obsiegendem Urteil reicht eine AGL, die den geltend gemachten Anspruch stützt, Hauptforderung und Nebenforderung
● bei klageabweisendem Urteil müssen alle in Betracht kommenden AGL geprüft und abgelehnt werden
● Ggf. eine Kombination, falls Teilabweisung
● Begründung der Nebenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO; §§ 708 ff. ZPO
● Unterschrift(en)
● bei obsiegendem Urteil reicht eine AGL, die den geltend gemachten Anspruch stützt, Hauptforderung und Nebenforderung
● bei klageabweisendem Urteil müssen alle in Betracht kommenden AGL geprüft und abgelehnt werden
● Ggf. eine Kombination, falls Teilabweisung
● Begründung der Nebenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO; §§ 708 ff. ZPO
● Unterschrift(en)